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Verarbeitung
Rund die Hälfte des in der Schweiz verzehrten Fleisches ist Schweinefleisch, wobei sich die Schweiz praktisch selbst versorgen kann. Das Schweinefleisch wird von Metzgerinnen und Metzgern verarbeitet, welche sich an eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen halten müssen. Von besonderem Interesse für den Konsumenten ist dabei die Fleischdeklaration: Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln, welche Angaben beim Verkauf von Fleisch und Fleischwaren gemacht werden müssen. Diese Vorschriften haben zum Zweck, die Konsumenten vor Gesundheitsgefährdung zu schützen, den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen und die Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung zu schützen.