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Agrarpolitik 2014-2017
Allgemeine Ziele und Rahmenbedingungen
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter gefördert.
Kernelement der AP14-17 ist das weiterenwickelte Direktzahlungssystem, welches auf einen nachhaltigen und effizienten Einsatz der eingesetzten Mittel ausgerichtet ist.
Auf die Schweiz kommen im Hinblick auf die nächsten paar Jahre grosse Herausforderungen zu. Die aktuelle weltwirtschaftliche Situation deutet auf ein gedämpftes Wachstum hin, hinzu kommt der starke Schweizer Franken und eine stetige Öffnung der Märkte, was sich alles direkt auf die Schweizer Land- und Ernährungswirschaft auswirken wird. Aufgrund dieser Aussichten hat der Bundesrat eine langfristige Strategie entworfen, welche sich auf die vier Schwerpunkte abstützt:
- Sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung gewährleisten
- Ressourcen effizient nutzen und nachhaltigen Konsum fördern
- Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken
- Innovation und Unternehmertum in der Land- und Forstwirtschaft fördern
Die AP 14-17 formuliert nun konkrete Massnahmen um diese gesteckten Ziele zu erreichen.
Erweiterung des Direktzahlungsystems
Die Erweiterung des Direktzahlungssystems hat zum Ziel, die eingesetzten Mittel zielgerichteter und effizienter einzusetzen. Dazu wird das bisherige System durch ein Neues ersetzt und bisherige Beitragstypen in neue umgelagert. Für die angestrebten Ziele werden spezifische Direktzahlungsinstrumente formuliert, damit genau aufgezeigt werden kann, wie die einzelnen Ziele gestützt und erreicht werden sollen. 7 Beitragstypen sind vorgesehen:
- Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
- Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;
- Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt;
- Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
- Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen (zum Beispiel Bio und Integrierte Produktion);
- Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen;
- Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung.
Beispiel: Bisher galten die sogenannten tierbezogenen Beiträge. Pro Tier im Stall wurde ein Betrag bezahlt. Dies gibt jedoch Anreize zur Intensivierung der Tierhaltung und führt damit zu Marktverzerrung und ökologischen Problemen. Neu werden daher diese Beiträge in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert, welche wiederum flächenbezogen ausbezahlt werden.
Neu sind auch die Übergangsbeiträge, welche eine sozialverträgliche Entwicklung gewährleisten sollen. Sie haben direkt eine grosse Wirkung auf das Einkommen, da sie als einziger Beitragstyp vollständig von der Produtkion entkoppelt sind.
Damit die angestrebten Ziele und das erweiterete Direktzahlungsystem breit abgestützt ist, sind gleichzeitig mit dem Inkrafttretetn der AP 14-17 Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz vorgenommen worden.
Zahlungsrahmen
Die Gesamtmittel für die Periode 14-17 werden auf gleichem Niveau wie bisher weitergeführt und belaufen sich auf 13.670 Mrd Franken, was pro Jahr rund 3.42 Mrd Franken ausmacht.
Gemäss Modellrechnungen resultieren mit der neuen AP 14-17 tiefere Kosten, die ein 100 Millionen Franken höheres Sektoreneinkommen ermöglicht. Aufgrund der weiterentwickelten Strukturen und der Arbeitsproduktivität steigt das einzelbetriebliche Einkommen um durchschnittlich 7%.
Dies wird jedoch von verschiedenen Seiten angezweifelt. Der Schweizer Bauernverband befürchtet im Gegenteil ein tieferes Sektoreneinkommen.
Fahrplan
Im Juni 2011 wurde eine Vernehmlassung der AP14-17 durchgeführt und wichtige Punkte nochmals diskutiert und Änderungen vorgeschlagen, welche anschliessend vom Bunderat noch eingeflochten wurden. Zusammen mit der Gesetzesänderung im Landwirtschaftsgesetz ist die Agrarpolitik 14-17 auf den 1. Januar 2014 in Kraft getreten.