Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Schächtfleischstreit
02.08.2010 - (lid) – Das Bundesverwaltungsgericht hat einem jüdischen Fleischimporteur recht gegeben, der gegen die Vergabe von Schächtfleischkontingenten an eine muslimische Grossmetzgerei Beschwerde eingereicht hatte.
In der Schweiz ist laut Tierschutzgesetz die Produktion von Schächtfleisch verboten. Die Einfuhr ist erlaubt, aber streng kontingentiert. Jüdische und muslimische Importeure können Kontingente ersteigern, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Verkäufern von koscherem respektive Halal-Fleisch nachweisen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte 2008 den Importeuren mitgeteilt, dass sie für beide Fleischarten kontingentsberechtigt seien, sofern sie den Nachweis für eine der beiden Arten erbringen. Daraufhin erhielt eine muslimische Grossmetzgerei den Zuschlag für einen Posten koscheren Fleisches, wie die Nachrichteagentur SDA schreibt. Dagegen erhob der jüdische Importeur Einspruch, weil er befürchtete, dass das Fleisch als Halal-Fleisch abgesetzt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diese Beschwerde nun gut, womit künftig für jede Fleischsorte ein einzelner Nachweis erforderlich ist. Das Urteil kann noch vor Bundesgericht angefochten werden.