Feuerbrand: Thurgau publiziert Richtlinien für Antibiotika-Einsatz
11.03.2010 - (lid) - Zur Bekämpfung der Obstbaumkrankheit Feuerbrand erlaubt das Thurgauer Landwirtschaftsamt im Jahr 2010 maximal zwei Spritzungen der Bäume mit Antibiotika.
Wie der Regierungsrat am 11. März mitteilte, darf auch nur zwischen 20 und 8 Uhr gespritzt werden. Diese Beschränkung des Antibiotika-Einsatzes auf die Abend- und Morgenstunden ist 2009 eingeführt worden. Sie habe sich bewährt, weil damit in einer Zeit gespritzt werde, in der kaum Bienen unterwegs seien, zitiert die Nachrichtenagentur SDA den Kanton Thurgau. Nach wie vor sei es oberstes Ziel, zu verhindern, dass Antibiotika in den Honig und damit in den Nahrungskreislauf geraten. Deshalb müssen die Obstbauern weiter zwischen Spritzung und Obsternte mindestens 75 Tage verstreichen lassen.
Vom Bund sind dieses Jahr drei Antibiotika zur Feuerbrandbekämpfung zugelassen: Streptomycin, Strepto und Firewall. Die zum Bezug der Mittel berechtigten Bauern dürfen sie erst einsetzen, wenn der Pflanzenschutzdienst des landwirtschaftlichen Zentrums Arenenberg den Einsatz freigibt. Bauern, die erstmals einen Berechtigungsschein bekommen, müssen einen Einführungskurs besuchen. Alle Obstbauern müssen sich auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes über die Bienenstandorte informieren.