Selbstverpflichtung der Industrie zu GVO
14.05.2008 - (lid) - Sechs führende Pflanzenbiotechnologie-Unternehmen verpflichten sich freiwillig für nachweislich durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursachte Schäden für die biologische Vielfalt aufzukommen.
Die Selbstverpflichtung "Compact" haben die Unternehmen, zu denen BASF, Bayer Crop Sciences, Dow Agro Sciences, Du Pont, Monsanto und Syngenta zählen, auf dem Treffen der Vertragsstaaten zum Protokoll über Biologische Sicherheit in Bonn vorgelegt, wie die Agrarzeitung "Ernährungsdienst" berichtet. Compact decke die grundlegenden Ansprüche eines Haftungs- und Ausgleichsmechanismus unter Artikel 27 des Cartagena-Protokolls ab, erklärt Howard Minigh, Präsident von Crop Life International, dem weltweiten Verband der Biotechnologieunternehmen. In der Verpflichtungserklärung, die die Unternehmen als rechtlich verbindlich bezeichnen, sind Kausalität und die Höhe der Entschädigung genau niedergelegt. Von Gentechnik-Gegnern werden diese Einschränkungen dagegen heftig kritisiert.