Milchmengensteuerung
Im Jahr 1977 führte der Bundesrat die sogenannte Milchkontingentierung ein. Mit der einzelbetrieblichen Mengensteuerung wollte man verhindern, dass sich die Milchproduktion zu Lasten des Ackerbaus weiter ausdehnte.
Der Bund schreibt durch die Zuteilung eines Kontingents den Landwirten vor, wie viel Milch sie im Jahr höchstens in die Käserei oder Milchsammelstelle liefern dürfen. Wird das zugeteilte Kontingent "überliefert", erhält der Bauer für die Überschussmilch einen massiv tieferen Preis. Der Bund hat die inländische Milchmenge auf 3.2 Millionen Tonnen begrenzt. Indirekt stützt er mit dieser Massnahme den Milchpreis, da der Ausgleich zwischen der angebotenen und der nachgefragten Menge nicht ganz den Marktkräften überlassen wird.
Mit der Einführung der Agrarpolitik 2002 und der damit verbundenen Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes sollen die Landwirte vermehrt unternehmerisches Denken zeigen und entsprechende Eigenverantwortung übernehmen. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen musste die restriktive Handhabung der Milchkontingentierung gelockert werden. Der Bund gab aus diesem Grund 1998 grünes Licht für den Kontingentshandel. Die Bauern können seither frei und ohne staatliche Eingriffe ihre Milchkontingente untereinander handeln, wobei die Übertragung von Kontingenten vom Berg- ins Talgebiet im Grundsatz untersagt ist. Die Produzenten erhalten mit der Miete oder dem Kauf den nötigen Spielraum, um ihre Kontingentsmengen den betrieblichen Verhältnissen anzupassen.
Seit 2009 gibt es keine Milchkontingentierung mehr und damit auch keine staatliche Regelung der Milchmengen. Anstelle des Bundes soll die Regelung von den Produzentenorganisationen übernommen werden. Der Bund will mit diesem Schritt den Milchmarkt liberalisieren und WTO-konform gestalten.
Um die Auswirkungen der Liberalisierung abzufedern, bietet der Bund den Milchproduzenten die Möglichkeit, bereits im Mai 2006 mit einer sogenannten Produzentenorganisation (PO), einer Produzenten-, Milchverwerter-Organisation (PMO) oder einer Branchenorganisation (BO) aus der Kontingentierung auszusteigen. Damit eine PO als solche anerkannt wird, muss sie pro Jahr mindestens 50 Millionen Kilogramm Milch vermarkten und eine PMO mindestens 20 Millionen Kilogramm.
Die Branchenorganisation Milch (BOM) dient als Plattform, wo alle Akteure, sowohl Produzenten, Händler als auch Verarbeiter die Zukunft des Milchmarktes gestalten können. Zur Bestimmung des Marktpreises führte die BOM eine Unterteilung der Milch in drei Segmente ein: A-, B-, und C-Milch, welche sich nach den Preisen im Inland, EU und dem Weltmarkt richten. Demnach kann jeder Produzent eine festgelegte Menge A-, B-, und C-Milch verkaufen. Es hapert aber bisher an der konsequenten Umsetzung des Systems, was dazu führt, dass der Produzent heute einen Mischpreis aus allen drei Segmenten erhält.
