Haltung von Rindvieh
In der Schweiz regelt eine Vielzahl an tiergerechten Vorschriften und Gesetzten die Haltung des Rindviehs. So dürfen Kälber bis zum Alter von vier Monaten nicht angebunden gehalten werden, dem Rindvieh muss regelmässig Bewegung ausserhalb des Stalles gewährt werden und Stallneu- und umbauten müssen zumindest einen eingestreuten Liegebereich aufweisen. Gewerbliche Grossbetriebe gibt es weder in der Mast noch in der Milchviehhaltung. Diese artgerechte Haltung ist mit hohen Kosten verbunden: Daher werden die Landwirte für ihre Bemühungen vom Staat entschädigt. Zu den vom Bund finanzierten Programmen gehört beispielsweise BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) oder RAUS (regelmässiger Auslauf von Tieren im Freien).
Je nach Nutzung der Kühe sind verschiedene Haltungssysteme im Einsatz. Bei den Milchkühen der Freilaufstall und die Anbindehaltung mit Auslauf, bei den Mutterkühen der Freilaufstall oder Weidehaltung. Über die Sommermonate geht ein grosser Anteil der Schweizer Rinder auf die Alp, wodurch grosse Flächen in den Bergregionen bewirtschaftet werden können.
