Schweizer Landwirtschaft -

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Tierschutz

Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres. Sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier, sowohl gegenüber Nutztieren als auch gegenüber anderen Haustieren wie Hunden und Katzen. Tierversuche unterliegen besonders strengen gesetzlichen Vorschriften. Das aus dem Jahr 1978 stammende Tierschutzgesetz wurde vollständig revidiert und seit dem 1. Sept. 2008 ist die neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Die Schweiz nimmt weltweit eine Vorreiterrolle im Bereich des Tierschutzes ein. Wichtige Aspekte der neuen Gesetzgebung ist der Schutz der Würde und des Wohlergehens der Tiere. So wird nicht nur der direkte Umgang mit dem Tier geregelt, sondern auch Haltung- und Ernährungsaspekte aufgezeigt. Weitere Punkte in der neuen Gesetzgebung sind die verbesserte Information der breiten Öffentlichkeit und die Ausbildung der Tierhalter.

Die Gesetzgebung mit den Verordnungen werden in der Schweiz auf Stufe Bund ausgearbeitet. Für den Vollzug in der Praxis sind anschliessend die kantonalen Behörden verantwortlich.

 

Neben der Gesamtüberarbeitung des Gesetzes werden laufend neue Anpassungen gemacht. So ist in der Schweiz seit 2009 die betäubungslose Kastration bei Ferkeln verboten. Im Bereich der Rindviehhaltung müssen ab 2013 alle Kälber Zugang zu rohfaserreichem Futter wie Heu, Gras oder Silage haben. Zudem sollen nicht mehr nur Personen mit Gefängnis oder Bussen bestraft werden, die ein Tier misshandeln, vernachlässigen oder überanstrengen, sondern auch jene, die "in anderer Weise seine Würde missachten". Eine weitere Verschärfung gibt es bei den Tiertransporte: Diese dürfen künftig nicht länger als sechs Stunden dauern.


Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssen von allen Tierhaltern in der Schweiz erfüllt werden. Für die Landwirte gehört dies zu den Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Weiter honoriert der Bund besonders tierfreundliche Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Solche Programme sind zum Beispiel das RAUS ("regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien") und das BTS Programm ("besonders tierfreundliche Stallhaltungssystem", wie etwa die Haltung in einem Laufstall oder die Freilandhaltung von Schweinen). Bei der Tierhaltung gemäss BTS- oder RAUS-Programm müssen wesentlich höhere Anforderungen bezüglich Tierwohl erfüllt werden als bei der Tierhaltung nach der Tierschutzgesetzgebung. Dies bedingt entsprechende Mehrleistungen der Landwirte

Die strenge Regelung des Tierschutzes in der Schweiz ist ein Grundpfeiler für eine tiergerechte und damit leistungsfähige und zukunftsorientierte Produktion dank gesunden Tieren.

 

Weitere Infos

www.bvet.admin.ch

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