Tiergesundheit
Die Gesundheit und Seuchenfreiheit der Nutztiere ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft. Durch vorbeugende Massnahmen wie etwa eine lückenlose Tierverkehrskontrolle sollen Tierseuchen gar nicht erst zum Ausbruch kommen. Die Kontroll- und Überwachungstätigkeit erledigt in der Schweiz das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Zur Tiergesundheit tragen neben dem BVET auch die freiwilligen Anstrengungen der Tierhalter bei. Aus diesem Grund werden die Gesundheitsdienste für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Hirsche vom Bund unterstützt. Die Tierverkehrskontrolle gilt für alle Klauentiere: Rinder, Schafe Ziegen und Schweine, Büffel, Lama, Alpaka, Dammhirsch und Rothirsch. Die Tierverkehrskontrolle beinhaltet fünf Elemente:
ein nationales Register der Betriebe mit Tierhaltung
die Kennzeichnung aller Klauentiere mit offiziellen Ohrenmarken
das Ausstellen von Begleitdokumenten wenn Tiere den Betrieb verlassen
das Führen von Tierverzeichnissen auf dem Betrieb
eine nationale Tierverkehrsdatenbank, die Tierbewegungen erfasst und als zentrale Stelle der Kennzeichnung und des Tierverkehrs tätig ist
Um gegen hochansteckende Viruskrankheiten wie zum Beispiel die Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche gewappnet zu sein, wurde das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI), das Forschungsinstitut des BVET gegründet. Es befasst sich mit der Erforschung, Diagnostik, Überwachung und Kontrolle der hochansteckenden Seuchen. Geforscht wird am IVI in einem Hochsicherheitslabor.
