Waldbewirtschaftung
In der Schweiz, sowie in den meisten anderen Ländern, darf Holz nicht beliebig geschlagen werden. Die Nutzung ist nach den Regeln der „Nachhaltigkeit“ geregelt. Während im früheren Waldgesetz von 1876 dies lediglich hiess, dass nicht mehr Holz geschlagen werden soll, als nachwächst, schaut man heute den Wald als Ganzes an. Das heute gültige Waldgesetz fordert, dass nicht nur der Holzvorrat, sondern die gesamte Lebensgemeinschaft des Waldes, seine Funktion als Schutzschild gegen Naturgefahren, als Ort der Erholung, Trinkwasserspeicher und Lebensraum für Tiere und Pflanzen ungeschmälert erhalten bleiben.
Würde man den Wald sich selbst überlassen, so krachen überalterter Baumbestände irgendwann zusammen und machen so der nächsten Baumgeneration Platz. In der Schweiz will man auf rund einem Zehntel der Waldfläche sogenannte Reservate schaffen – wovon wiederum die Hälfte gänzlich ungenutzte Naturwaldreservate sein sollen. Vor allem im Berggebiet, wo der Wald die Siedlungen und Verkehrswege vor Lawinen, Steinschlag, Hochwasser und Rutschungen schützt, kann man den Wald aber nicht sich selbst überlassen. Hier müssen überalterte Baumbestände rechtzeitig verjüngt werden, damit die Schutzfunktion garantiert werden kann.

