Schweizer Landwirtschaft -

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Chemische Schädlings- und Krankheitsbekämpfung

Während im konventionellen Anbau der Einsatz von chemischen Mitteln fast uneingeschränkt möglich war, hat sich die Situation mit der zunehmenden Ökologisierung in den letzten Jahre stark verändert. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind im beim ökologischen Leistungsnachweis zwar erlaubt, es müssen aber verschiedene Bedingungen bezüglich Einsatzmenge und Häufigkeit. Ein Spritzen auf Vorrat, wie das früher oft praktiziert wurde, ist verboten.

Landwirte, die sich nach den Richtlinien der IP-Suisse produzieren, müssen sich an noch strengere Auflagen halten. Der Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden, Insektiziden und chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte ist im Brotgetreide beispielsweise verboten. Der Einsatz von Herbiziden gegen Unkräuter ist nur eingeschränkt möglich.

Bio-Produzenten müssen gänzlich auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlungsmittel verzichten. Sie haben eine Palette von natürlichen oder mineralischen (z.B. Kupfer und Schwefel) Behandlungsmitteln zur Verfügung.

Werden Pflanzenbehandlungsmittel eingesetzt, ist es wichtig, dass der verwendete Wirkstoff regelmässig gewechselt wird, damit die Schädlinge keine Resistenzen bilden können.

 

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