Doha-Runde der Welthandelsorganisation WTO
Im Sommer 2006 wurden die Verhandlungen der im Jahre 2001 begonnenen Doha-Runde unterbrochen. Nach langen Monaten ständiger Diskussionen in Genf, fanden sich die WTO-Mitglieder schliesslich mit einer Vertagung der Schlussverhandlungen ab. Es wurde kein Datum für die Wiederaufnahme festgesetzt. Insbesondere waren die Vereinigten Staaten mit den Teil-Wahlen von Mitte November 2006 beschäftigt und daher nicht imstande, Konzessionen einzugehen, vor allem im Landwirtschaftsbereich. Unter diesen Umständen dürften die Verhandlungen nicht so bald wieder aufgenommen werden; es ist die Rede von Monaten, ja von Jahren.
Ministerkonferenz in Hongkong, Dezember 2005
Während das zweite Semester 2005 im Wesentlichen der Vorbereitung der als entscheidend geltenden Ministerkonferenz im Januar 2006 gewidmet war, mussten die Minister anlässlich einer Sitzung am Rande des World Economic Forum (WEF) in Davos feststellen, wie wenig effektive Fortschritte in den Hauptdossiers erzielt worden waren. Die Diskussionen wurden danach mit mehr oder weniger Elan wieder aufgenommen,
hatten die Minister doch ihre Verhandlungsteilnehmer mit der definitiven Ausarbeitung der Modalitäten bis Ende April beauftragt. Die Konferenz von Hongkong erlaubte es den 149 Mitgliedern immerhin, den Grundsatz der Abschaffung der Exportsubventionen bis 2013 sowie einige Parameter zur Abbauformel für die Inlandstützung festzulegen.
Exportsubventionen: Die Schweiz unterstützte die EU, die um die Zusicherung kämpfte, dass alle Arten von Exportstützungen gleich behandelt würden. Die Minister versuchten, die abzuschaffenden Praktiken zu bezeichnen: in den Exportkrediten enthaltene Subventionselemente, Nahrungsmittelhilfe aus Überschüssen und staatliche Exportunternehmen. Für die Nahrungsmittelhilfe, von der angenommen wird, dass sie keine handelsverzerrenden Auswirkungen hat, wurde eine so genannte "sichere Kategorie" (safe box) geschaffen. Die Empfänger von Nahrungsmittelhilfe (wie auch die grossen Spender) wehrten sich dagegen, dass jegliche Naturalhilfen verboten werden, vor allem in Notfällen. Während in der Schweiz die Exportsubventionen im Jahr 2003 noch 206 Millionen Franken betrugen, gingen diese 2005 auf 145 Mio. Fr. zurück.
Inlandstützung: In diesem Bereich haben die Mitglieder die Formeln strukturiert, mit denen das aggregierte Stützungsmass und der Gesamtbetrag der internen Subventionen verringert werden können. Es geht um zwei Formeln mit je drei Bändern, denen die Mitglieder zugeordnet wurden: die EU dem obersten, die USA und Japan dem mittleren und die restlichen Mitglieder dem unteren Band. Die Abbauansätze steigen von Band zu Band an. Die Mitglieder bekräftigten ihren Willen, das Stützungsniveau "effektiv" zu senken. Dies bedeutet, dass beim Abbau vom reellen Stützungsniveau und nicht bloss vom Verpflichtungsniveau der Uruguay-Runde auszugehen sein dürfte.
Marktzutritt: Über den Marktzutritt konnte, was die entwickelten Länder anbelangt, auf Ministerebene nicht verhandelt werden, aber es fanden technische Gespräche statt. Der von den Ministern genehmigte Text bestätigt die Idee einer Abbauformel mit vier Bändern und "sensiblen Produkten" (mit geringeren Zollreduktionen, wobei aber die Importmengen in Form von Zollkontingenten zu erhöhen sind) sowie strategischen "Spezialprodukten" für die Entwicklungsländer. Nach Hongkong wurden zahlreiche technische Treffen zu allen drei Bereichen und einigen verwandten Themen abgehalten. Die Diskussionen ermöglichten es dem Vorsitzenden der Agrarverhandlungen Arbeitsdokumente zu verfassen, in denen die Positionen der Mitgliedstaaten beschrieben werden. Die Mitglieder versuchten, die Arbeiten bis Ende April, dem von den Ministern für die meisten Themen festgesetzten Termin, bestmöglich voranzubringen, aber ohne Erfolg. Die Frist wurde verlängert.
Marktzutritt: Die Diskussionen betrafen vor allem die Behandlung der sensiblen Produkte. Parallel dazu wurden die Forderungen der Entwicklungsländer erfolgreich eingebracht. So wurden u.a. die Fragen bezüglich Auswahl der Spezialprodukte, Inhalt des Sonderschutzmechanismus sowie Bezeichnung und Behandlung tropischer Produkte aufbereitet. Praktisch unverändert blieben hingegen die Fragen des "Capping" der Zollansätze (absolute Höchstgrenze) und der Anzahl und Behandlung sensibler Produkte.
Quelle: BLW, Agrarbericht 2006
