Schweizer Landwirtschaft -

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Zukunft der EU-Agrarpolitik

Die EU-Agrarminister haben sich am 26. Juni 2003 in Luxemburg auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Die EU-Mitgliedsstaaten setzen diese Richtlinien ab 2005 in nationale Regelungen um. Die Agrarreform erfolgt zu einer Zeit, in der sich im Rahmen von WTO-Verhandlungen Entwicklungsländer bemühen, Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten.

Hauptziele

  • Eine Erhöhung der Ausgaben für agrarpolitische Massnahmen nach der EU-Osterweiterung von 2004 soll begrenzt werden. Bereits jetzt werden mehr als 40 Prozent aller EU-Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik aufgebracht.
  • Massnahmen zur Wahrung des Naturschutzes und Verbraucherschutzes sollen verstärkt werden


Kernpunkte

  • Entkopplung der Direktzahlungen
  • Cross Compliance
  • obligatorische Modulation

 

Entkopplung der Direktzahlungen
Das bis 2004 angewandte komplexe System produktionsgebundener Direktzahlungen (z.B. Ackerprämie) wird schrittweise bis 2013 auf produktionsunabhängige Direktzahlungen ("Betriebsprämien") umgestellt. Dies soll zu regional einheitlichen Hektarprämien und zu mehr Marktorientierung führen: die Wahl, welches Produkt ein Landwirt zukünftig produziert, soll nicht mehr überwiegend von der Höhe der produktbezogenen Zahlungen bestimmt sein, sondern von den Marktbedingungen abhängen.

Cross Compliance
Um Fördermittel zu erhalten, müssen die Landwirte bei der Produktion bestimmte Grundanforderungen erfüllen. Dazu gehören Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit. Neu ist, dass bei Nichteinhaltung dieser auf EU-Ebene bereits existierenden Standards die Direktzahlungen gekürzt (bei erstmaligen Verstössen insgesamt maximal fünf Prozent) oder bei vorsätzlichen Verstössen im Extremfall vollständig zurückbehalten werden. Daneben müssen Regelungen zum Bodenschutz und zur Mindestinstandhaltung von Flächen getroffen werden. Weiter müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche gegenüber dem Verhältnis, das im Jahr 2003 festgestellt wurde, nicht erheblich abnimmt.

Modulation
Neben der Produktion ("erste Säule") sollen Massnahmen der ländlichen Entwicklung ("zweite Säule") finanziell stärker unterstützt werden. Bisher wird beispielsweise in Deutschland eine freiwillige Modulation angewandt. Dabei werden die Direktzahlungen jährlich um 2 Prozent gekürzt. Die ab 2005 obligatorischen Modulationssätze betragen 3 Prozent 2005, 4 Prozent 2006 und jeweils 5 Prozent 2007 bis 2012. Dabei gilt ein so genannter Freibetrag von 5'000 Euro je Betrieb. Die Modulationsmittel stehen erstmals im Jahre 2006 zur Verfügung und werden im Rahmen der Entwicklungspläne der Länder zur Verstärkung der Massnahmen der ländlichen Entwicklung (2. Säule) eingesetzt. Über die endgültige Verwendung der Mittel entscheiden die Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Programme.

Erwartete Auswirkungen
Durch die Entkopplung der Direktzahlung vom erzeugten Produkt sind die landwirtschaftlichen Betriebe freier in der Entscheidung des Anbaus und können lukrativere Produkte herstellen, ohne auf bestehende Transferleistungen Rücksicht nehmen zu müssen. Durch diese Änderung sollen sich die Betriebe vom "Subventionsoptimierer" zum marktwirtschaftlichen Unternehmen entwickeln, was in der Konsequenz den Abbau der heutigen Überproduktion zu Folge haben soll. Diese theoretischen Vorteile der Entkopplung werden durch das Festhalten an einer obligatorischen Stillegung sowie weitergehende Vorschriften in der Fruchtfolge möglicherweise wieder kompensiert. In manchen Fällen wird die beschlossene Reform für Betroffene zu erheblichen Prämienkürzungen führen.

Das EU-Recht sieht vor, dass bestimmte Härtefälle und Betriebsinhaber in besonderer Lage besonders zu berücksichtigen sind. Allerdings ist der Katalog der Härtefälle derart eingeschränkt, dass diese Regelung an der grundsätzlichen Reform nichts ändert.

Von einigen Vertretern bäuerlicher Interessen wird aber befürchtet, dass der mit der Entkopplung einhergehende Strukturwandel insbesondere kleine und mittlere sowie finanzschwache landwirtschaftliche Betriebe vor existenzbedrohende Situationen stellen wird. In der Konsequenz werde der Konzentrationsprozess weiter zunehmen und die traditionelle, bäuerliche Landwirtschaft verdrängen.

(Quelle: EU)

 

Weitere Infos

Eidgenössisches Departement für auswärtige Anglegenheiten EDA

 

www.europa.admin.ch

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