Freihandelsabkommen EU - Schweiz
Im Januar 2006 beauftragte der Bundesrat das EVD und das EDA, die Machbarkeit eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU zu prüfen. Erste Ergebnisse zeigten, dass ein solches Abkommen volkswirtschaftlich vorteilhaft und agrarpolitisch vertretbar sein kann, wenn es sowohl die gesamte Produktionskette im Landwirtschafts- und Ernährungsbereich als auch tarifäre und alle nicht-tarifären Handelshemmnisse abdeckt. Die Annäherung an das EU-Preisniveau würde jedoch in der Landwirtschaft wie in den vor- und nachgelagerten Bereichen eine grosse Herausforderung darstellen.
Je nach Ausgestaltung der Übergangsphase wären befristete Begleitmassnahmen unabdingbar. Auf dieser Basis entschied der Bundesrat am 10. März 2006 das Projekt weiter zu vertiefen, die interessierten Kreise in der Schweiz zu konsultieren und informelle Kontakte mit der EU-Kommission zu knüpfen. Diesbezüglich fanden bis Ende Mai 2006 Sondierungsgespräche mit der EU-Kommission statt. Abzuklärende Themen waren neben dem Grundinteresse der EU insbesondere die Harmonisierung der Vorschriften im nicht-tarifären Bereich und bei den Zulassungen von Produktions- und Lebensmitteln, die regionale Erschöpfung der Patent- bzw. Sortenschutzrechte von Pflanzenschutzmitteln, Tiermedikamenten und Saatgut, die Anerkennung der Gleichwertigkeit im nicht-harmonisierten Bereich (Cassis de Dijon-Prinzip) und institutionelle Aspekte. Die Sondierungen in der Schweiz und Brüssel ergaben ein grundsätzliches Interesse an einer Fortführung des Projektes und weiteren Abklärungen.
Ende Juni 2006 entschied der Bundesrat, exploratorische Gespräche mit der EUKommission über die inhaltlichen und formalen Eckwerte eines allfälligen Freihandelsabkommens aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Auswirkungen vertieft, angemessene Begleitmassnahmen umrissen und die Einbettung eines Freihandelsabkommens in die bestehenden Politiken untersucht werden.
Ob Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich aufgenommen werden, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2007 auf der Grundlage der Erkenntnisse unter anderem aus diesen Explorationsgesprächen.
Haltung des Schweizerischen Bauernverbandes
Der Schweizerische Bauernverband steht übereilten Verhandlungen mit der EU zum Abschluss eines Agrarfreihandelsabkommens skeptisch gegenüber. Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU hätte für die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe grosse wirtschaftliche Auswirkungen. Da das WTO-Abkommen nur wenig oder gar keinen Einfluss auf die Produktionskosten hat, für die Schweizer Produkte keine Perspektiven in Sachen Marktzutritt bietet und somit für die Schweizer Landwirtschaft einen Nettoverlust darstellt, könnte ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU eine Option sein.
Der Bauernverband fordert, dass der Bundesrat und die Behörden in einer ersten Phase die Interessen der Landwirtschaft im Rahmen der WTO-Verhandlungen vertreten und erst nach deren Abschluss Entscheidungen für ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU treffen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird der SBV die europäische Option beurteilen können, falls die zahlreichen offenen Punkten geklärt sind. Es sind dies hauptsächlich:
- Klare Identifikation der Massnahmen, die zur Senkung der Produktionskosten getroffen werden können, und Einschätzung ihres tatsächlichen wirtschaftlichen Potenzials für die Schweizer Landwirtschaft.
- Einbeziehung der vor- und nachgelagerten Sektoren in das Freihandelsabkommen. Diese Sektoren müssen genau wie die Landwirtschaft den Bedingungen des Freihandels unter-stellt werden.
- Durchführung einer detaillierten Studie über das Potenzial der Schweizer Produkte auf dem europäischen Markt sowie über die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Potenzials.
- Identifikation der notwendigen Begleitmassnahmen zur Gewährleistung eines erträglichen Übergangs von den Schweizer zu den europäischen Marktbedingungen, und zwar sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch für die vor- und nachgelagerten Betriebe, die gewisse Wählbarkeitsbedingungen erfüllen.
- Berücksichtigung der europäischen Option in den Massnahmen der nationalen Agrarpolitik (AP 2011) und Vermeidung von widersprüchlichen Signalen.