Pachtbetriebe
Will jemand einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen, so kann er entweder einen kaufen oder aber pachten. Von einem Pachtbetrieb spricht man dann, wenn die gesamte bewirtschaftete Fläche und die benutzten Gebäude gemietet, oder eben gepachtetes sind. Hat ein Betrieb neben zum Beispiel fünf Hektaren eigenem Land noch zehn oder zwanzig Hektaren dazugepachtet, handelt es sich nicht um einen Pachtbetrieb. Von dem landwirtschaftlich genutzten Land, rund eine Million Hektaren, werden fast 43 Prozent in Pachtverhältnissen bewirtschaftet. Jedoch gehört davon längst nicht alles zu Pachtbetrieben.
Der Anteil von Pachtbetrieben ist in der Schweiz relativ klein. Von den 61'000 Betrieben im Jahr 2008 machen sie weniger als einen Zehntel aus. Zwischen Verpächter und Pächter muss nicht zwingend ein Vertrag abgeschlossen werden. Um in Streitfällen etwas zur Hand zu haben, ist ein schriftlicher Vertrag aber durchaus von Vorteil. Wird ein ganzer Betrieb gepachtet, so wird normalerweise eine erstmalige Pachtdauer von neun Jahren festgelegt. Wird von keiner Seite gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Jahre. Für kleine Reparaturen oder den normalen Unterhalt ist der Pächter zuständig. Grössere Reparaturen (z.B. Erneuerung ganzer Gebäudeteile und Installationen) muss der Verpächter übernehmen.