Nebenerwerbsbetriebe
Als Nebenerwerbsbetrieb wird ein Betrieb bezeichnet, bei dem der Betriebsleiter weniger als die Hälfte des Gesamteinkommens aus dem landwirtschaftlichen Betrieb generiert. Das Einkommen stammt also zum grössten Teil nicht aus der Landwirtschaft. Es wird zwischen landwirtschaftlichem und ausserlandwirtschaftlichem Nebenerwerb unterschieden:
Landwirtschaftlicher Nebenerwerb:
Ein weitverbreiteter landwirtschaftlicher Nebenerwerb ist die Direktvermarktung. Hier ist kein Zwischenhandel, der einen Teil des Endpreises einkassiert. Die Direktvermarktung kann entweder auf dem Hof geschehen, es kann ein Hauslieferdienst oder ein Postversand angeboten werden, oder aber die Bauernfamilie bietet auf dem Bauern- oder Wochenmarkt ihre Ware feil. Direktvermarktung kann aber auch heissen, dass die Produkte direkt an einen Detailladen oder an eine Grossküche geliefert werden. Wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, kann von Milch über Fleisch und Gemüse bis hin zu Brot, Gebäck, Beeren, Wein, Sirup und Dörrobst alles verkauft werden. Neben dem Direktverkauf gewinnt Agrotourismus bez. Gastronomie immer mehr an Bedeutung. Ob Urlaub, Events, Wellness oder Kultur und Bildung: gut organisiert und zielgruppengerecht vermarktet sind solche Angebote bei Jung und Alt beliebt. Immer mehr an Bedeutung gewinnt auch die Betreuung von Menschen jeder Alterstufe auf dem Bauernhof. Schwererziehbare Kinder und Jugendliche finden in einer Bauernfamilie ebenso ein Zuhause wie behinderte oder betagte Personen.
Neben Dienstleistungsangeboten mit Tieren (Schafscheren, Klauenschneiden, Pensionspferdehaltung, Reitangebote etc.) und im Pflanzenbaubereich (Grüngut Sammeldienst, Kompostierung etc.) ergänzen die Dienstleistungen mit Maschinen und Geräten (Waldarbeiten, Unterhaltsarbeiten von Strassen, Mähen von öffentlichen Anlagen, Schneiden von Sträuchern und Bäumen etc.) ergänzen die Möglichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs.
Ausserlandwirtschaftlicher Nebenerwerb:
Unter ausserlandwirtschaftlichem Nebenerwerb versteht man alle Arten von Tätigkeiten, die nichts mit dem Betrieb, den eigenen Gerätschaften oder dem eigenen Land zu tun haben. Arbeitet der Bauer etwa nebenbei als Lagerrist, Chauffeur oder Büroangestellter so spricht man von ausserlandwirtschaftlichem Nebenerwerb. Das gleiche gilt für die Bäuerin: Arbeitet sie Stunden oder Tagesweise beispielsweise als Raumpflegerin, Kinderbetreuerin (ausserhalb des Betriebes), Arztgehilfin oder Sektretärin so geht sie einem ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerb nach.
