Agrarpolitik 2011
Auch in der Agrarpolitik 2011 (AP 2011) gibt der im Jahr 1996 angenommene Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung (Art. 104) die Zielrichtung vor. Mit der erneuten Weiterentwicklung der Agrarpolitik soll die Wettbewerbsfähigkeit in der Agrarwirtschaft weiter gestärkt werden. Das Kernelement der AP 2011 ist die Umlagerung von Marktstützungsmitteln und aller Exportsubventionen in Direktzahlungen. Damit soll ein wesentlicher Teil der Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) erfüllt werden.
Folgende fünf Handlungsachsen bilden die Strategie der AP 2011:
- Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung sollen durch Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung verbessert werden
- Die bisherigen und insbesondere die ökologischen Leistungen sollen gesichert werden; es ist ein einheitlicher Beitrag für alle Rauhfutterverzehrer, also auch Milchkühe, vorgesehen
- Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums sollen durch Erweiterung der Möglichkeiten zur Differenzierung der Produkte, Straffung der Absatzförderung und Unterstützung landwirtschaftlicher Projektinitiativen gefördert werden
- Der Sturkturwandel soll durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechts erleichtert und sozial abgefedert werden
- Ebenfalls zur Diskussion im Zusammenhang mit einer Erleichterung des Strukturwandels die Verdoppelung der Gewerbegrenze auf 1,5 Standartarbeitskräfte (SAK). Die SAK ist eine Einheit für die Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs.
- Die Administration soll vereinfacht und die Kontrollen besser koordiniert werden