Agrarreform
Die Landwirtschaft von heute hat nur noch wenig Ähnlichkeit mit der Landwirtschaft vor fünfzig Jahren. Nicht nur die Mechanisierung hat stark zugenommen, sondern auch der wirtschaftliche Druck und die von Bund und Konsument gestellten Anforderungen. Die Themen, die heute die Agrarpolitik prägen, haben in der Mitte des letzten Jahrhunderts ihre Anfänge genommen. Während die landwirtschaftliche Produktion bis in die neunziger Jahre gefördert und gestützt wurde, ist seit einigen Jahren eine starke Trendwende auszumachen: Liberalisierung und Wettbewerb sind heute die Schlagwörter.
Landwirtschaftsgesetz von 1951 und von 1998
1951 wurde das Landwirtschaftsgesetz verabschiedet, das geprägt war durch die während des Zweiten Weltkrieges gemachten Erfahrungen. Ziel dieses Werkes war es, einen gesunden Bauernstand und eine produktive Landwirtschaft zu sichern, damit die Versorgung der Bevölkerung auch in Krisenzeiten gewährleistet werden kann.
Die staatlich kontrollierte Landwirtschaft mit fixen Preisen und Übernahmegarantien führte jedoch bald zu Überproduktion und hohen Kosten für die Überschussverwertung. In den neunziger Jahren kam die Kehrtwende. Kernstück der Reform war, die Preis- und Einkommenspolitik zu trennen und die Subventionen durch an Verpflichtungen gebundene Direktzahlungen zu ersetzen. Die Übernahmegarantien und festen Preise verschwanden allmählich. Im Jahr 1996 nahmen Volk und Stände einen Landwirtschaftsartikel in die Verfassung auf. Danach hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentrale Besiedelung des Landes. Seit 1998 bestimmen die Nachfrage und das Angebot die Preise. Finanzielle Unterstützungen vom Bund erhalten die Bauern nur, wenn sie die strengen Auflagen bezüglich Ökologie und Tierhaltung einhalten. Sie sind in diesem Sinnen nicht mehr nur Nahrungsmittelproduzenten, sondern tragen eine grosse Verantwortung in der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Pflege der Kulturlandschaft. Die moderne Landwirtschaft steht also ganz im Zeichen der Multifunktionalität.
Gründe für die Agrarreformen
Die alte Agrarpolitik war eine protektionistische und für den Bund kostspielige Angelegenheit. Um feste Preise und eine Absatzgarantie für die wichtigen Agrarprodukte sicherstellen zu können, intervenierte der Bund unter anderem mit Schwellenpreisen für Importprodukte, Zöllen, Importkontingenten und mit einer kostendeckenden Übernahme von Überschüssen (Stichwort "Butterberg"). Ende der Achtzigerjahre stiess diese Politik an ihre Grenzen. Die anfallenden Kosten belasteten den Bundeshaushalt immer mehr. Daneben stieg der Konsumtourismus ins grenznahe Ausland und die Anstrengungen zur Liberalisierung des Welthandels im Rahmen des Gatt-Abkommens ("General Agreement on Tarifs and Trade") und der späteren Welthandelsorganisation (WTO) erhöhten zusätzlich den Druck, die protektionistischen Massnahmen zugunsten der Schweizer Landwirtschaft abzubauen. Ausserdem wurden auch die ökologischen Defizite der intensiven Landwirtschaft immer offensichtlicher. Aus diesen Gründen zeigte der Bundesrat 1992 die Grenzen der bisherigen Agrarpolitik auf und schlug eine Neuorientierung vor.
Zukunft
Zwischen 1993 und 1998 war die Reform geprägt durch die Entkoppelung der Preis- und Einkommenspolitik. Die staatlich garantierten Produktpreise wurden schrittweise reduziert und der Grenzschutz gemäss den Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) verringert. Zwischen 1999 und 2003 (AP 2002) wurde die Agrarpolitik auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet. In der dritten Reformphase (2004 und 2007) wurden weitere Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft unternommen, wie etwa die Vorbereitung des Ausstiegs aus der Milchkontingentierung oder die Versteigerung der Fleischzollkontingente. Zudem wurden auch Massnahmen zur Sicherstellung der sozialen Nachhaltigkeit getroffen – Betriebshilfe, Umschulungsbeiträge etc. Auch die Agrarpolitik 2011, welche zwischen 2008 und 2011 griff, zielte darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu steigern. Die Milchkontigentierung wurde auf das Jahr 2009 vollständig aufgehoben, mit fragwürdigem Erfolg.
Für die Jahre 2011 und 2013 soll eine Übergangslösung in Form eines zweijährigen Zahlungsrahmen die Abgeltungen regeln. . Ab 2014 tritt dann die neue Agrarpolitik (AP14-17) in Kraft. Diese beinhaltet im Kern eine Erweiterung des Direktzahlungssystems und u.a. auch noch eine Änderung im Landwirtschaftsgesetz, um optimal auf die veränderten agrarpolitischen Rahmenbedingungen reagieren zu können.

