Bundesrat: Keine Direktzahlungen für Tierquäler
24.11.2011 - (lid) – Der Bundesrat will Bauern, die gegen Tierschutzbestimmungen verstossen, künftig die Direktzahlungen kürzen oder streichen. Eine entsprechende Gesetzes-Änderung soll im Rahmen der Agrarpolitik 2014/17 vorgeschlagen werden.
Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion „Keine Subventionen für Tierquäler“ des Glarner SVP-Nationalrats This Jenny. Dieser will, dass Bauern, die die Bestimmungen des Tierschutzes nicht einhalten, sämtliche Beiträge gekürzt oder ganz gestrichen werden. Das geht dem Bundesrat allerdings zu weit, weil damit auch Beiträge wie etwa zur Strukturverbesserung betroffen wären. Jedoch will sich der Bundesrat im Rahmen Agrarpolitik 2014/17 für eine Gesetzesänderung stark machen, wonach künftig sämtliche Direktzahlungen gekürzt oder gestrichen werden können. Verstösst heute ein Bauer gegen die Tierschutzvorschriften, dürfen ihm nur diejenigen Direktzahlungen gestrichen werden, die in Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.