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EU-Kommission erleichtert nationale GVO-Anbauverbote

13.07.2010 - (lid) - EU-Mitgliedstaaten dürfen zukünftig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Gebiet ohne wissenschaftliche Begründung verbieten.

Die EU-Kommission legte am Dienstag , 13. Juli in Brüssel ihren lange vorher angekündigten Vorschlag zu neuen Zulassungsregeln für GVO vor. Die EU-Mitgliedstaaten müssen danach nationale Verbote nicht mehr wie bisher mit wissenschaftlich nachgewiesenen Risiken für Umwelt und Gesundheit begründen. Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dürften dadurch entfallen. Bisher wird nur in Spanien gentechnisch veränderter Mais in grösserem Stil angebaut. Die Zulassung für den Anbau haben in der EU der GVO-Mais Mon810 und die Gentech-Stärkekartoffel Amflora. Mit nationalen GVO-Anbauverboten haben sich vor allem Österreich, Ungarn und Polen hervorgetan. Auch in Deutschland ist seit dem Frühjahr 2010 der Anbau von GV-Mais Mon810 verboten.

 

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