Strengere Regeln für den Berner AOC-Wein
01.04.2010 - (lid) - Im Kanton Bern gelten ab dem kommenden Herbst einheitliche und strengere Regeln für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC). So darf ein Wein mit der Bezeichnung eines Orts auf der Flasche künftig noch maximal zu 15 Prozent verschnitten sein.
Damit werde der Kanton Bern eines der strengsten Regimes in der Schweiz haben, sagte der kantonale Rebbaukommissär Jürg Maurer zu einer Mitteilung der bernischen Volkswirtschaftsdirektion vom 1. April. In mehreren anderen Kantonen seien bei AOC-Weinen dieser Kategorie bis zu 40 Prozent "fremder" Wein zulässig, so Maurer. Gemäss dem neuen bernischen Reglement stammt ein Wein mit einer Lagebezeichnung - also etwa "Hinter der Kirche" - gar zu 100 Prozent von diesem Rebberg. In Zukunft werde also der Konsument vermehrt das erhalten, was auf der Flasche stehe, so Maurer.
Das neue AOC-Reglement geht auf Forderungen des Bundesamts für Landwirtschaft zurück und wurde von den beiden Bielersee- und Thunersee- Rebbaugesellschaften selber erarbeitet. Bisher hatten sie beide eigene AOC-Reglemente. Das geht laut Maurer auch darauf zurück, dass der Thunersee weinbaumässig zur Ost-, der Bielersee zur Westschweiz gezählt wird.
