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Damassine-Streit kommt vor Bundesgericht

17.11.2008 - (lid) - Der Streit um den jurassischen Pflaumenbrand Damassine kommt vors Bundesgericht. Der Besitzer einer Damassine-Plantage im neuenburgischen Le Landeron wehrt sich dagegen, dass der Edelbrand künftig unter diese Bezeichnung nur auf dem Jura stammen darf.

Den Schutz dieser Herkunftsbezeichnung (AOC) hat das Bundesamt für Landwirtschaft den jurassischen Produzenten gewährt. Vor wenigen Wochen war der Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht geschützt worden. Jean-Pierre Mürset aus Le Landeron im Kanton Neuenburg argumentiert, Damassine sei eine Gattungsbezeichnung und könne von überall auf der Welt stammen. Zumindest der Legende nach ist die Pflaume tatsächlich weit

gereist: Die Römer sollen die Damassine aus der Gegend des syrischen Damaskus nach Italien und dann über die Alpen gebracht haben. Heute ist sie vor allem in der Ajoie heimisch, kommt aber auch im Neuenburger und im Berner Jura vor. Mit seiner Beschwerde verlangt Mürset denn auch, dass das Damassine-AOC für alle Pflaumenbrände aus dem Jurabogen gelten müsse.

 

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