Schweizer Landwirtschaft -

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Kein Streptomycin-Einsatz in Baumschulen

18.07.2008 - (lid) - Schlechte Zukunftsaussichten für Baumschulen in Feuerbrand-Gebieten: Sie werden auch künftig kaum eine Genehmigung zum Einsatz von Streptomycin gegen die Obstbaumkrankheit bekommen.

Damit bleibt vielen nur die Wahl zwischen Betriebsaufgabe und Umzug. Ein Einsatz von Streptomycin in Baumschulen "kommt nicht in Frage", sagt Hans Dreyer, Leiter der Sektion Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Junge Bäume, die weiterverkauft werden, müssten hundertprozentig feuerbrandfrei sein. Das lasse sich aber mit Streptomycin nicht sicherstellen. Bei einem Wirkungsgrad des Antibiotikums von 80 Prozent bliebe das Risiko, dass ein Teil der Jungbäume die Infektion weitertragen könne. Baumschulen müssten aus den Feurbrandgebieten hinaus umziehen.

Weil der Einsatz von Streptomycin nicht erlaubt ist, ist auch schon eine Thurgauer Firma in den Kanton Zürich umgezogen, wie der Thurgauer Pflanzenschutzberater Urs Müller erklärt: "Dorthin wo's keine Obstbäume hat". Müller findet aber die Argumentation des BLW "nicht nachvollziehbar". Er teilt die Meinung von André Altwegg, der beim Verband Jardin Suisse für die Baumschulen zuständig ist: "Baumschulen sind eben dort, wo Obstbau betrieben wird und nicht dort, wo man Getreide anbaut". Auch Bruno Pezzatti, Direktor des Schweizerischen Obstverbandes, meint, die Baumschulen sollten 2009 eine Streptomycin-Bewilligung bekommen. Der Antrag dazu müsste von der Firma kommen, die das Mittel in der Schweiz vertreiben will. Sie hatte für 2008 die Baumschulen in ihrem Antrag nicht genannt, so Dreyer.

In Baden-Württemberg ist der Streptomycin-Einsatz auch in Baumschulen möglich. Das Mittel ist generell für Kernobstkulturen im Erwerbsobstbau zugelassen. Die Einschränkungen für den Einsatz sind ansonsten gleich wie in der Schweiz.

 

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